Die Lockerung der Massnahmen für Kinder und Jugendliche sowie spezifisch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind inzwischen bekannt. Der DOJ hat zu einige Details in Sachen Umsetzung in der Praxis Abklärungen beim BAG gemacht. Die neuen Regelungen ermöglichen das (Wiederer-) Öffnen und Betreiben aller OKJA-Angebote für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 mit deutlich weniger Einschränkungen. Für ältere Jugendliche ist ebenfalls mehr Spielraum vorhanden. Alle Details dazu und das branchenspezifische Rahmenschutzkonzept für die KJF/OKJA des DOJ finden sich auf der Seite Informationen.
Foto: Ricardo Resende on Unsplash
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